Stiftung der Borromäerinnen zu Trier

Die Stiftung steht in der Tradition der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Karl Borromäus, die sich in ihrer über 350jährigen Geschichte aus dem Glauben und ihrer Verwurzelung in der Kirche, der christlichen Nächstenliebe in den Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens verpflichtet weiß.

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe auf dem Gebiet der Caritas im Gesundheits- und Sozialwesen im In- und Ausland durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Stiftung ist Hauptgesellschafter des Klinikums Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH. Der Stiftungszweck wird heute durch die Förderung und Unterstützung der steuerbegünstigten Aktivitäten dieses Klinikums sowie dessen verbundene Unternehmen verwirklicht, ist jedoch offen für alle Dienste, die aus der Tradition der Borromäerinnen erwachsen.

Weitere Infos zur Stiftung

Download: stiftung.pdf

Spendenkonto

Aufgrund der Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Trier vom 03.06.2006 ist die Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §§ 51 ff AO dient. 

Die Stiftung ist berechtigt für Spenden, die ihr zu Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Bankverbindung:

Pax Bank Trier
IBAN: DE53 3706 0193 3013 4870 13
BIC: DENODED1PAX
Kontoinhaber: Stiftung der Borromäerinnen zu Trier

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